
Der Katastrophenschutz in Bayern ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Er umfasst Maßnahmen zur Prävention, Vorbereitung, Reaktion und Wiederherstellung im Falle von Naturkatastrophen, technischen Unglücken oder anderen Notlagen. In Bayern sind verschiedene Institutionen und Organisationen in den Katastrophenschutz eingebunden, darunter die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk (THW), das Rote Kreuz und weitere Hilfsorganisationen. Diese arbeiten eng zusammen, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Ein zentraler Aspekt des Katastrophenschutzes ist die Planung und Durchführung von Übungen, um die Einsatzkräfte auf verschiedene Szenarien vorzubereiten. Zudem gibt es umfangreiche Informationskampagnen für die Bevölkerung, um das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und Verhaltensweisen im Notfall zu vermitteln. Die bayerische Staatsregierung hat zudem ein umfassendes Katastrophenschutzgesetz erlassen, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Katastrophenschutz festlegt. Hierzu gehören auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Organisationen sowie die Finanzierung von Maßnahmen.
In Bayern ist die Führung im Katastrophenschutz klar strukturiert. Auf verschiedenen Ebenen – von der kommunalen bis zur staatlichen Ebene sind unterschiedliche Organisationen und Behörden beteiligt. Die kommunalen Führungsstäbe sind oft die ersten, die im Einsatzfall aktiv werden. Sie sind verantwortlich für die Lagebeurteilung, die Einsatzplanung und die Koordination der örtlichen Einsatzkräfte, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Technisches Hilfswerk.
Die Landratsämter sind die zentralen Behörden für den Katastrophenschutz auf Landkreisebene. Sie sind verantwortlich für die Planung, Koordination und Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen.
Hierfür unterhält der Landkreis im Landratsamt Bad Kissingen eine Führungsgruppe Katastrophenschutz ( FüGK), welche im Katastrophenfall aktiviert wird und bei Bedarf durch unterschiedliche Fachberater von Behörden (Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Forst, …) erweitert werden kann. Geführt wird dieser Stab vom Landrat.
Im Katastrophenfall wird ein Führungsstab eingerichtet, der die Einsätze koordiniert. Dieser Stab setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen, darunter Feuerwehr, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk (THW) und weitere Hilfsorganisationen. Geführt wird dieser Stab dann vom ÖEL (Örtlicher Einsatzleiter). Dieser wurde bereits vorher vom Landrat aufgrund besonderer Eignung und Ausbildung zum ÖEL ernannt.
Unterstützt wird der ÖEL mit seinem Stab von der „Unterstützungsgruppe Örtlicher Einsatzleiter“ (UG ÖEL). Diese Einheit ist bei der FF Oerlenbach stationiert und besteht aus einem LKW mit besonderer Führungs- und Kommunikationsausstattung und speziell geschultem Personal. Geführt wird diese Einheit vom KBM IuK-Wesen.
