Städte und Kommunen sollten bestrebt sein, der eigenen Bevölkerung bestmöglichen Schutz zu
bieten. Hierfür sind Vorkehrungen zu treffen, um nach Eintritt eines Ereignisses, eine
Extremsituation möglichst sicher zu meistern.
Bei den oben genannten Szenarien ist eine unverzügliche externe Hilfeleistung nicht immer
gewährleistet, folglich hat jede Kommune die Aufgabe sich bestmöglich vorzubereiten und ihre
Bürger anzuleiten eigenverantwortlich für Krisenlagen vorzusorgen.

Rechtlicher Rahmen:
Die Verantwortung für die Gefahrenabwehr liegt primär bei den staatlichen Behörden:
• Oberste Ebene (Bayerisches Innenministerium): Das Bayerische Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration ist die oberste Katastrophenschutzbehörde und
koordiniert landesweite strategische Maßnahmen.
• Mittlere Ebene (Regierungen): Die Bezirksregierungen koordinieren Großeinsätze, die
über die Grenzen eines Landkreises hinausgehen.
• Untere Ebene (Kreisverwaltungsbehörden): Landratsämter und kreisfreie Städte sind die
primären Katastrophenschutzbehörden. Sie stellen den Katastrophenfall fest, leiten den
Einsatz und koordinieren alle Hilfsmaßnahmen.
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden auf
Anforderung Hilfe zu leisten, sofern dadurch nicht die Erfüllung dringender eigener
Aufgaben ernstlich gefährdet wird.
Kommunen sind angehalten, Notfallpläne gemäß Landeskatastrophenschutzgesetzen
vorzuhalten und dementsprechende Maßnahmen vorzubereiten.

Entsprechende Handlungsempfehlungen und Musterbeispiele finden Sie im Downloadbereich der Homepage.